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   BGH, 20.09.2007 - IX ZB 241/06   

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https://dejure.org/2007,12480
BGH, 20.09.2007 - IX ZB 241/06 (https://dejure.org/2007,12480)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2007 - IX ZB 241/06 (https://dejure.org/2007,12480)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2007 - IX ZB 241/06 (https://dejure.org/2007,12480)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen ablehnenden Beschluss über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Falle verfahrensrechtlicher Überholung; Eröffnung eines weiteren Insolvenzverfahrens bei bestehendem Eröffnungsbeschluss

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 7
    Erledigung einer Rechtsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2008, 28
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.02.2005 - IX ZB 176/03

    Zulässigkeit eines Eigenantrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach

    Auszug aus BGH, 20.09.2007 - IX ZB 241/06
    Ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Schuldners eröffnet worden, kommt die Eröffnung eines weiteren Verfahrens grundsätzlich nicht in Betracht (BGHZ 162, 181, 183; BGH, Beschl. v. 18. Mai 2004 - IX ZB 189/03, WM 2004, 1589; HK-InsO/Kirchhof, 4. Aufl. § 27 Rn. 9).
  • BGH, 18.05.2004 - IX ZB 189/03

    Zum rechtlich geschützten Interesse eines Neugläubigers an der Eröffnung eines

    Auszug aus BGH, 20.09.2007 - IX ZB 241/06
    Ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Schuldners eröffnet worden, kommt die Eröffnung eines weiteren Verfahrens grundsätzlich nicht in Betracht (BGHZ 162, 181, 183; BGH, Beschl. v. 18. Mai 2004 - IX ZB 189/03, WM 2004, 1589; HK-InsO/Kirchhof, 4. Aufl. § 27 Rn. 9).
  • BGH, 22.03.2007 - IX ZB 208/05

    Rechtsschutzinteresse für Insolvenzeröffnung

    Auszug aus BGH, 20.09.2007 - IX ZB 241/06
    Sie ist jedoch unzulässig, weil ein Fall verfahrensrechtlicher Überholung vorliegt und der Rechtsbeschwerdeführer durch die mit der Rechtsbeschwerde angestrebte Entscheidung nicht besser gestellt werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 22. März 2007 - IX ZB 208/05, Rn. 1).
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